Ist ein Kostenvoranschlag der Reparaturwerkstatt nicht ausreichend?
Ein Kostenvoranschlag hat keine beweissichernde und rechtliche Funktion. Hier besteht die Gefahr, das die Versicherung die Regulierung verweigert oder nur teilweise reguliert.
Ein Kostenvoranschlag hat keine beweissichernde und rechtliche Funktion. Hier besteht die Gefahr, das die Versicherung die Regulierung verweigert oder nur teilweise reguliert.
Nein, die Kosten werden ebenfalls von der gegnerischen Versicherung getragen.
Als Geschädigter dürfen Sie grundsätzlich immer einen Rechtsanwalt einschalten, damit Ihre Ansprüche fachgerecht geltend gemacht werden können und Sie rechtlichen Beistand haben.
Wir nehmen Ihnen lästige Formalitäten ab. Jedes Schreiben Ihrer Versicherung und der gegnerischen Versicherung werden von uns bearbeitet.
Ein sach- und fachgerecht erstelltes Gutachten bei einem Schaden sollte folgende Punkte heranziehen: Wiederbeschaffungswert, Restwert, Reparaturkosten, Reparaturdauer, Wertminderung, Wiederbeschaffungsdauer, Nutzungsausfall, Fahrzeugdaten und Verkehrssicherheit.
Bei einem schuldlosen Unfall muss die gegnerische Versicherung den freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen akzeptieren.
Die Beauftragung eines freien und unabhängigen Sachverständigen ist in jedem Fall besser für den Geschädigten, denn der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet in der Regel für die Versicherung.
In der Regel erstellen wir das Gutachten bereits am nächsten Werktag.
Wenn Sie einen unverschuldeten Unfall haben, zahlt die gegnerische Versicherung die Kosten für Ihr Gutachten